Race for Talents
Shownotes
In Zeiten des Fachkräftemangels ist Kreativität gefragt, um Führungskräfte und Talente langfristig an das eigene Unternehmen zu binden. Wenn es darum geht, Fachkräfte abzuwerben, lockt der Arbeitsmarkt mit Incentives, verkürzter Wochenarbeitszeit, zusätzlichen Urlaubstagen oder höheren Gehältern. Viele mittelständische Unternehmen, vor allem aber junge Startups können in diesem Bieterwettbewerb nicht mithalten.
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Moderne Beteiligungsmodelle bieten diesen Unternehmen eine sinnvolle Alternative, um sich von der Konkurrenz abzuheben. Die beiden renommierten Fachanwälte für Gesellschafts- und Arbeitsrecht Stefan Schellenbach und Felix Nietsch haben bereits viele von ihnen bei der Umsetzung beraten und geben im Podcast-Gespräch mit rz-Live leiter Robin Lindner einen spannenden Überblick über zeitgemäße Formen der Mitbestimmung.
Aufnahme in den Kreis der Gesellschafter Beteiligt man Mitarbeiter „echt“ am Unternehmen, werden sie echte Gesellschafter - mit allen gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen. Sie erhalten die Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, die auch den Eigentümern zustehen. Diese Entscheidung kann weitreichende Konsequenzen haben und setzt ein hohes Maß an Vertrauen in den Mitarbeiter voraus. Die Übertragung echter Gesellschaftsanteile ist ein komplexes Verfahren. Sie ist immer auch mit einen Notarbesuch verbunden, der wiederum nicht unerhebliche Kosten- und Zeitaufwand mit sich bringt. Auch der Mitarbeiter sollte die Vor- und Nachteile einer echten Beteiligung abwägen. Stefan Schellenbach, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht bei der Kanzlei Martini Mogg Vogt, erläutert: „Eine echte Beteiligung führt nicht automatisch zu mehr Liquidität. In der Regel müssen bereits bei der Einräumung der Anteile Steuern auf den Verkehrswert gezahlt werden. Das kann sich zunächst finanziell ungünstig auswirken. Diesen Faktor hat der Gesetzgeber mit dem Inkrafttreten des Zukunftsfinanzierungsgesetzes zu Beginn dieses Jahres zwar abgemildert, indem steuerliche Freibeträge deutlich angehoben wurden. Ob eine rechte Beteiligung verhältnismäßig ist, entscheidet sich immer im Einzelfall.“
Virtuelle Beteiligung als Alternative Eine sinnvolle Option stellt die virtuelle Beteiligung dar, die von vielen Startups genutzt wird, um sich im hart umkämpften Fachkräftemarkt abzuheben. Dabei handelt es sich um keine Beteiligung im klassischen Sinne, sondern um einen Vertrag zwischen Unternehmen und Mitarbeiter. Dieser regelt, dass Mitarbeiter im Exit-Fall so gestellt werden, als seien sie am Unternehmen beteiligt. Die Inhaber einer virtuellen Beteiligung müssen diese erst dann versteuern, wenn sie Geld erhalten, also im Falle eines Exits. Das bedeutet entweder dann, wenn das Unternehmen veräußert wird, oder wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt. Bis zum Exit-Zeitpunkt können die Beteiligungen in der Regel nicht veräußert werden. „Hierdurch erhöht sich die Motivation des Mitarbeiters, langfristig und tatkräftig an der Steigerung des Unternehmenswertes mitzuwirken“, verdeutlicht Schellenbach. Felix Nietsch, Fachanwalt für Arbeitsrecht ergänzt: Das Unternehmen betrachtet die Auszahlung als Personalkosten und kann sie entsprechend als Aufwand steuerlich geltend machen.“ Dieser Umstand führt aber auch zu einem Nachteil virtueller Beteiligungen. Nietsch legt dar: „Auf Personalkosten müssen Sozialabgaben gezahlt werden. Besitzer von virtuellen Anteilen erhalten daher nur etwa 50 Prozent des Geldes im Vergleich zu jemanden der eine echte Beteiligung hält.“ Einen weiteren Nachteil sehen die beiden Anwälte im Vertragsrecht. „Virtuelle Beteiligungsverträge unterliegen bisher einer deutlich geringeren Standardisierung als es bei echten Beteiligungen der Fall ist“, sagt Schellenbach. „Fehler oder Missverständnisse sind daher keine Seltenheit. Eine rechtliche und steuerrechtliche Beratung im Vorfeld des Vertragsschlusses ist dringend geboten.“
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